Neue Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.

Franz Kafka

Zusammen – stärker und leistungsfähiger.

Was wir für Sie tun

Wir verstehen uns als strategische Berater. Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsberatung und die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts sind für uns der Beginn einer Entwicklung in Ihrem Unternehmen und nicht deren Ende.

Mehr Nachhaltigkeit in Ihrer Lieferkette, die Implementierung von Kreislaufwirtschaft, Unterstützung auf dem Weg zu Net Zero? Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Nachhaltigkeitsstrategie mit sehr konkreten, umsetzbaren Handlungsempfehlungen. Für Ihr Unternehmen, für die Entwicklung Ihres Unternehmens und auch für die veränderte Kommunikation in veränderten Zeiten.

Mit den richtigen Fragen zum richtigen Handeln.

Quick-Check
Klimaneutralitäts-Performance

Der dokeo Quick-Check ermöglicht ein schnelles Erfassen und Optimieren der Klimaneutralitäts-Performance Ihres Unternehmens.

Die Durchführung dauert zwischen zwei und sechs Wochen, bindet wenig Ressourcen im Unternehmen (wir benötigen lediglich Daten) und liefert valide Ergebnisse und Handlungsempfehlungen.

Die Basis des Quick-Check bildet ein Satz von rund 190 Indikatoren aus allen Unternehmensbereichen. Zu jedem Indikator werden mehrere Antwort-Optionen vorgegeben. Aus der Summe der Antworten wird der aktuelle Status der Klimaneutralitäts-Anstrengungen des Unternehmens ermittelt.

Der QuickCheck ist ein Management-Tool für die Unternehmensleitung.
Mit den Ergebnissen des Checks können Sie Ihr Unternehmen steuern. Über Kennzahlen, die valide sind.

Klimaneutralitäts-Performance Quick-Check

Ein Satz von mehr als 190 Indikatoren mit vorbereiteten Antwort-Vorschlägen. Er basiert auf den aktuell gültigen Regeln wie dem deutschen“CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“, den Normen ISO 5.001 (Energie), ISO 9.001 (Qualität), 14.001 (Umwelt), ISO 20.400 (Einkauf) und ISO 26.000 (CSR) sowie den „Standards“ der Global Reporting Initiative (GRI) und dem UN Global Compact (GC).
Aufgrund der Antworten werden die Aktivitäten bewertet und normiert. Viele Indikatoren fragen z.B. nach Strategien und dem Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Emissionen und des Wasserverbrauchs, und zwar nicht nur im Unternehmen, sondern auch in der Lieferkette. Weitere Fragen betreffen u. a. den Einbezug der Mitarbeiter, die Zukunftsausrichtung des Unternehmens als Folge des Klimawandels, die Entsorgung, zukunftsorientierte Forschungsschwerpunkte oder die Haustechnik.

Klimaneutralitätsgesetz Quick-Check

Aus Pflichten werden Chancen.

Ihr Nachhaltigkeitsbericht

Ab 2023 müssen (mit wenigen Ausnahmen) alle Unternehmen in der Europäischen Union eine nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensberichterstattung vornehmen.

Der Nachhaltigkeitsbericht Ihres Unternehmens ist viel mehr als nur eine lästige formale und bürokratische Notwendigkeit. Er ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens und ein hervorragendes Medium für Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Erstellung – und Kommunikation – Ihres Nachhaltigkeitsberichts zeigen Sie Transparenz und Veränderungsbereitschaft gegenüber Ihren Kund:innen und Mitarbeiter:innen. Er zeigt Bereiche in Ihrem Unternehmen auf, in denen Verbesserungen möglich und notwendig sind und Wege diese umzusetzen.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für die Erstellung wie auch für die Vermarktung individuelle, auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Konzepte. Und setzen sie mit Ihnen um. Die Erstellung erfolgt nach GRI-Standard 2023.

Mit gutem Gewissen.

Das neue Lieferkettengesetz

Mit dem neuen Lieferkettengesetz werden für Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten verbindlich geregelt.

Das deutsche Lieferkettengesetz tritt ab Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für Firmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden.

Ab 2024 gilt das Gesetz dann auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.

Die Kernelemente der im Gesetz von Unternehmen geforderten Sorgfaltspflichten zur Achtung der Menschenrechte umfassen folgendes:

  • die Einrichtung eines Risikomanagements
  • die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • die Abgabe einer Grundsatzerklärung
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, gegenüber unmittelbaren Zulieferern sowie – bei Anhaltspunkten für mögliche Verletzungen – bei mittelbaren Zulieferern
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
  • die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • die Dokumentation und die Berichterstattung

Klingt kompliziert und aufwändig?

Gerne lokalisieren und konzeptionieren wir für Ihr Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Anforderungen.

Lieferkettengesetzt 2023

Win-Win statt Kompromisse.

Konflikte konstruktiv lösen

Lieferkettengesetz

Es mögen kulturelle Unterschiede sein, unterschiedliche Ausdrucksweisen, ein anderes Sprachverständnis, bewusst oder unbewusst zugefügte Verletzungen – es gibt viele Gründe für einen tiefgehenden Dissens zwischen Unternehmen oder ganzen Branchen einerseits und spezifischen Stakeholdern andererseits. Die Historie ist unwichtig, wenn eine Seite oder beide Seiten – aus welchen Gründen auch immer – wieder aufeinander zugehen wollen.

Dazu ist jemand notwendig, der das Vertrauen beider Seiten genießt. Diese Mediator:in muss die Wege des aufeinander Zugehens mit beiden Parteien besprechen, gut zuhören, im Gespräch mit einer Seite die möglichen oder tatsächlichen Befindlichkeiten der anderen Seite ansprechen und dafür sorgen, dass eine gute Atmosphäre entsteht.

Unsere ausgebildeten, neutralen Mediator:innen leiten ein strukturiertes Verfahren ein, bei dem die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts anstreben.

dokeo hat mehrfach sehr erfolgreich in Konflikten zwischen Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vermittelt.